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BVerwG, 08.12.1982 - 1 D 28.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vornahme eines Dienstvergehens durch einen Beamten - Disziplinarmaßnahmen neben gerichtlichen oder behördlichen Ordnungsmaßnahmen
Verfahrensgang
- BDiszG, 21.01.1982 - IV VL 75/81
- BVerwG, 08.12.1982 - 1 D 28.82
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.02.1968 - III D 42.67
Auszug aus BVerwG, 08.12.1982 - 1 D 28.82
Diese Vorstellungen sind maßgeblich dafür gewesen, daß der Bundesdisziplinarhof und das Bundesverwaltungsgericht bei der außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines im Dienst nicht kraftfahrenden Beamten grundsätzlich eine nur dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme für angemessen erachtet haben (BDHE 4, 162; 5, 198), jedenfalls dann, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß des in Betracht kommenden Ansehensschadens als besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 33, 123; ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 18.08.1982 - 1 D 96.81
Dienstgradherabsetzung - Gehaltskürzung - Einstellung des Disziplinarverfahrens - …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1982 - 1 D 28.82
Nur dann erweist sich die Kriminalstrafe als nicht ausreichend, den Beamten zu erziehen, und nur dann ist eine zusätzliche Erziehungsmaßnahme durch den Dienstherrn geboten (zuletzt Urteil vom 18. August 1982 - BVerwG 1 D 96.81 - [BVerwG Dok. Ber. B 1982, 329]). - BVerwG, 20.10.1976 - 1 D 20.76
Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit - Disziplinarmaßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1982 - 1 D 28.82
Deshalb entspricht es der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, einen erschwerenden Umstand, der zu einer Gehaltskürzung führt, bei außerdienstlicher Trunkenheitsfahrt eines Beamten darin zu sehen, daß es sich um einen Lokomotivführer handelt (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 53, 195; zuletzt Urteil vom 26. Mai 1982 - BVerwG 1 D 87.81 -). - BVerwG, 26.05.1982 - 1 D 87.81
Berücksichtigung einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt als Dienstvergehen - …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1982 - 1 D 28.82
Deshalb entspricht es der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, einen erschwerenden Umstand, der zu einer Gehaltskürzung führt, bei außerdienstlicher Trunkenheitsfahrt eines Beamten darin zu sehen, daß es sich um einen Lokomotivführer handelt (ständige Rechtsprechung: BVerwGE 53, 195; zuletzt Urteil vom 26. Mai 1982 - BVerwG 1 D 87.81 -).
- BVerwG, 20.09.1983 - 1 D 27.83
Trunkenheit am Steuer - Betriebsbeamter der Bundesbahn - Disziplinarmaßnahme - …
Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats, einen erschwerenden Umstand, der schon bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines Beamten zu einer Gehaltskürzung führt, darin zu sehen, daß es sich um einen Lokomotivführer handelt (BVerwGE 53, 195; Urteil vom 8. Dezember 1982 - BVerwG 1 D 28.82 -).